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Dass die Kita nicht die einzige und oft nicht die bedarfsgerechteste und kostengünstigste Form der Kindertagesbetreuung ist, ist mittlerweile eine Binsenweisheit.
Das Kitagesetz weist ausdrücklich darauf hin, dass bedarfsgerechte Betreuung auch in anderen Formen rechtsanspruchserfüllend angeboten werden kann.
Von hier aus erreichen Sie Seiten, die Beispiele dafür bieten.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie ähnliche Angebote kennen.
Und nutzen Sie die Gelegenheit zur Diskussion.
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